Zusammenfassung des Urteils JSD 2006 4: andere Verwaltungsbehörden
Die Erwerbstätigkeit wird als gefestigt angesehen, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | JSD 2006 4 |
Instanz: | andere Verwaltungsbehörden |
Abteilung: | Justiz- und Sicherheitsdepartement |
Datum: | 07.09.2006 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Familiennachzug. Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung. Artikel 39 Absatz 1a BVO. Die Erwerbstätigkeit wird bei Neuantritt einer Stelle neu bereits dann als gefestigt angesehen, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat. |
Schlagwörter: | Artikel; Absatz; Erwerbstätigkeit; Neuantritt; Justiz; Sicherheitsdepartement; September |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.